CORONA-Schutzmaßnahmen an Schulen
Die weiteren Maßnahmen beruhen auf dem angepassten Hygieneplan der Schule.
Zu beachten:
- Es besteht keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
- Schülerinnen und Schüler, die mindestens eines der COVID-19-typischen Symptome (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) zeigen, sollten der Schule fernbleiben.
- Die Absonderung erfolgt nach den geltenden Quarantäneregeln in Sachsen.(s.h. Infoblatt zur Absonderung in Sachsen.)